Der Dienstherr übernimmt 50–70 % Ihrer Krankheitskosten. Eine passgenaue PKV deckt den Rest – günstiger und besser als jede GKV-Lösung für Beamte.

Bundesbeamte erhalten in der Regel 50 % Beihilfe. Bei Kindern und im Ruhestand steigt der Satz auf 70 %. Die genauen Sätze variieren je nach Bundesland und Dienstherr.
Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel, Zahnbehandlung – für anerkannte medizinisch notwendige Aufwendungen. Die PKV übernimmt den Restbetrag.
Eine PKV als Beihilfeergänzung ist präzise auf Ihren Beihilfesatz zugeschnitten. Sie zahlen nur für den nicht abgedeckten Teil – sehr effizient und oft günstig.
| Personengruppe (Bund) | Beihilfesatz | PKV deckt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Beamte (ohne Kind) | 50 % | 50 % | Standard |
| Beamte mit 2+ Kindern | 70 % | 30 % | Günstigerer PKV-Beitrag |
| Versorgungsempfänger (Rente) | 70 % | 30 % | Ab Eintritt in den Ruhestand |
| Berücksichtigte Kinder | 80 % | 20 % | Sehr günstige Mitversicherung |
| Bundesländer (variabel) | 50–80 % | 20–50 % | Je nach Landesrecht prüfen |
Die genauen Sätze variieren je nach Bundesland und Dienstherr. Im Beratungsgespräch klären wir Ihren individuellen Satz.
Da der Dienstherr bereits einen großen Teil übernimmt, ist der PKV-Beitrag für Beamte oft sehr günstig – bei gleichzeitig hervorragendem Schutz.
In 60 Minuten wissen Sie, was Ihre persönliche PKV kostet – und was sie leistet.
Kostenlos · Keine Verpflichtung · Videocall, Telefon oder vor Ort